Das Bundesministerium für Digitales und Verkehr plant, zum 1. Juli 2027 alle internetbasierten Zulassungsvorgänge in einem bundesweiten Portal beim KBA zu bündeln. Analoge Dienstleistungen und Fahrzeugüberwachung bleiben jedoch bei den Kommunen. Die i‑Kfz‑Portale werden seit September 2023 auch für juristische Personen bereitgestellt; juristische Personen mit vielen Vorgängen nutzen die Großkundenschnittstelle des KBA.
Zentralisierung 2027: Nur die digitalen Prozesse wandern
Meldung vom 1. Mai 2026 (18:00 Uhr)